Leistungen

BAFA-Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte „Vor-Ort-Beratung'', welche von einem Sachverständigen durchgeführt wird, ermöglicht es Haus- und Wohnungseigentümern Schwachstellen am Gebäude zu identifizieren und vorhandene Einsparpotenziale sinnvoll zu nutzen.

Im Rahmen dieser Beratung werden verschiedene Maßnahmen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit vorgeschlagen. Die Maßnahmen können sich auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und -verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung erneuerbarer Energien beziehen.

Das Ergebnis der Energieberatung ist ein Beratungsbericht mit einer zusammenfassenden Gegenüberstellung des Ist-Zustandes von Gebäude und Heizungsanlage mit dem Zustand, welcher sich nach Durchführung der vorgeschlagenen Energiesparmaßnahmen einstellen würde. In diesem Zusammenhang wird die Energie- und Heizkostenersparnis aufgezeigt und die positiven ökologischen Auswirkungen dargestellt.

Abschließend findet ein Gespräch zwischen Berater und Beratungsempfänger statt. In diesem Gespräch werden die Maßnahmen und deren Umsetzungsmöglichkeiten besprochen. Bei Betrachtung der Wirtschaftlichkeit unterschiedlicher Maßnahmen werden während des Gesprächs die aktuellen Förderprogramme berücksichtigt.

Energiekonzepte

Im Bereich Erneuerbare Energien können beispielsweise genutzt werden:

  • Solarthermie: Nutzung solarer Wärme mit Solarkollektoren
  • Photovoltaik: Nutzung des mit Solarzellen erzeugten Stromes
  • Feste Biomasse: Stückholz, Holzpellets oder Hackschnitzel
    Einsatz entsprechender Kessel oder Öfen
  • Geothermie und Umweltwärme: Nutzung mit effizienten Wärmepumpen

Die Erstellung von Energiekonzepten mit der Integration Erneuerbarer Energien gewinnt durch den Klimawandel immer mehr an Bedeutung. Finanzielle Anreize werden durch die vielen Förderprogramme geschaffen. Es gibt außerdem Gesetze, wie das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich EEWärmeG, welche den anteiligen Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäude fordern.

Mit Hilfe von Simulationsprogrammen können verschiedene Anlagenkonfigurationen verglichen und ein geeignetes Energiekonzept für Ihr Gebäude entwickelt werden. Als Ergebnis sollen für die Anlagenkomponenten Aussagen über die zu erwartende Deckung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser getroffen werden. Darüber hinaus ist es möglich für das jeweilige Konzept eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung aktueller Fördermittel durchzuführen.

Gerne entwickle ich Ihnen ein geeignetes Energiekonzept für Ihr Gebäude.

Baubegleitung

Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird eine Baubegleitung durch einen Energieberater als Sachverständigen empfohlen.

Sollten KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden muss eine Baubegleitung durch einen Energieberater als Sachverständigen erfolgen.

Der Sachverständige begleitet die Umsetzung der energetischen Maßnahmen anhand mehrerer Baustellenbesichtigungen. Bei der Besichtigung werden Details besprochen, überprüft und anschließend dokumentiert.

Sollten alle Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden bestätigt der Sachverständige dies abschließend gegenüber der KfW-Bank.

Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen anerkannten Experten kann ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten - max. 4.000 € - direkt bei der KfW beantragt werden.

Bauphysik

Energetische Berechnungen zu Bauteilen bzw. Bauteilkonstruktionen:

  • Berechnung von Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte)
  • Feuchteschutzberechnung
  • Wärmebrückenberechnung

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Der Energieausweis für Gebäude unterstützt Mieter und Käufer dabei, den Energiebedarf- und verbrauch festzustellen. Gleichzeitig dienen die Daten des Energieausweises dazu, eine Vergleichsmöglichkeit mit anderen sich in Deutschland befindlichen Gebäuden zu schaffen. Der Energieausweis ist vergleichbar mit der Ausweisung der Energieeffizienz für Haushaltsgeräte und ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll.

Die Energieeinsparverordnung (ENEV 2007) hat den Energieausweis für Wohngebäude seit dem 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht gemacht.

Kommt es zu Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing einer Immobilie, so muss dem Kauf- oder Mietinteressenten ein Energieausweis vorgelegt werden. Bei der Errichtung eines Gebäudes ist sicherzustellen, dass dem Eigentümer ein Bedarfsausweis für das fertig gestellte Gebäude vorgelegt wird.

Den Energieausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Er entsteht auf Grundlage im Rahmen einer technischen Analyse der Bausubstanz und Heizungsanlage erhobenen Daten eines Gebäudes. Der Verbrauchsausweis ist nutzerabhängig und zeigt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner für Heizung und Warmwasserbereitung in den vergangenen drei Jahren.

Förderanträge

Der Sachverständige (Gebäude-Energieberater) beantragt Fördermittel bei der KfW-Bank oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA und bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung vorgenommener Maßnahmen.

KFW und ENEV-Nachweise

ENEV-Nachweise
Neben dem Ausstellen von Energieausweisen schreibt die Energieeinsparverordnung ENEV das Erbringen eines Nachweises für bestimmte Gebäude vor.
Der Nachweis der Energieeinsparverordnung ENEV ist zu erbringen:

  • für Neubauten,
  • für bestehende Gebäude, bei denen Änderungen vorgenommen wurden und
  • bei Erweiterung und Ausbau von bestehenden Gebäuden ab einem gewissen Umfang

Hier gibt es Anforderungen in der Form, dass bestimmte Grenzwerte, die in der ENEV angegeben sind eingehalten werden müssen, um einen ausreichenden Wärmeschutz zu gewährleisten.

KfW-Nachweise
Die KfW Förderbank stellt konditionsgünstige Mittel zur Verfügung, die Sie über Ihre Hausbank als Kredit oder Zuschuss in Ihre Finanzierung einbinden können. Die KfW Förderbank möchte einen Nachweis darüber, ob die Mittel auch verwendungsgerecht eingesetzt werden und ob die verfolgten Ziele auch tatsächlich erreicht werden.

Daher verlangt die KfW Förderbank in bestimmten Programmen die Bestätigung eines Sachverständigen inklusive einer Baubegleitung.

Heizlastberechnung

In der DIN EN 12831 ist ein in Deutschland standardisiertes Verfahren zur Ermittlung der Heizlast eines Gebäudes beschrieben.

Der Begriff Heizlast beinhaltet die zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Raumtemperatur notwendige Wärmezufuhr, ausgedrückt in Watt.
Die berechnete Heizlast hängt von folgenden Faktoren ab:

  1. Lage des Gebäudes
  2. Bauweise der wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsflächen
  3. Bestimmungszweck der einzelnen Räume.

In Abhängigkeit der ermittelten Heizlast kann die Heizungsanlage ausgelegt werden.